Das ändert sich 2013 für Eigentümer und Mieter
• Die Grunderwerbsteuer wurde in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg bereits erhöht. Ab 1. Januar 2013 beträgt sie nun auch in Hessen 5,0 und im Saarland 5,5
Prozent.
• Die neue Regel des Rundfunkbeitrages heißt: eine Wohnung – ein Beitrag. Beitragspflichtig sind auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen.
• Zum Jahresbeginn 2013 fiel das Schornsteinfegermonopol. Immobilieneigentümer können den Kaminkehrer jetzt frei wählen.
• Die Trinkwasserverordnung wurde entschärft. Vermieter von Mehrfamilienhäusern haben noch bis Ende 2013 Zeit, eine Legionellenuntersuchung des Trinkwassers vornehmen zu lassen.
• Das Mietrechtsänderungsgesetz schafft Anreize zur energetischen Sanierung, regelt das Contracting, also die gewerbliche Wärmelieferung, stellt neue Instrumente zur Bekämpfung des sogenannten
Mietnomadentums zur Verfügung und ermächtigt die Länder, den Anstieg von Bestandsmieten auf lokalen Teilmärkten mit knappem Angebot durch Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu
dämpfen.
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